Die Bundesregierung zur Rechtswidrigkeit der gesamten deutschen Auslandsaufklärung: “legal, illegal, scheißegal!” | netzpolitik.org

https://netzpolitik.org/2014/die-bundesregierung-zur-rechtswidrigkeit-der-gesamten-deutschen-auslandsaufklaerung-legal-illegal-scheissegal/

Nach Auffassung führender deutscher Verfassungsrechtler agiert der Bundesnachrichtendienst (BND) bei seiner Auslandsaufklärung nicht etwa im rechtsfreien Raum, sondern verstößt evident gegen das Grundgesetz, weil diese Ausspähung der Telekommunikation ohne die erforderliche, hinreichend bestimmte und verhältnismäßige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgt.